Flugticket nicht Monate im Voraus bezahlen

Flugtickets für Passagiere müssen zukünftig nicht mehr Monate im Voraus komplett bezahlt werden. So Urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 52 O 175/13). Auf dieses Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Die bisherige und sehr oft praktizierte Klausel „Die Zahlung ist bei Buchung fällig“ ist nicht rechtens. Sie benachteilige den Käufer der Flugtickets unangemessen, so urteilte das Gericht.

Besonderes Augenmerk lag hierbei auf dem Umstand, dass der Flugpreis bereits viele Monate vor dem Flug bezahlt werden muss, und es nicht gerechtfertigt sei, alle Risiken auf den Fluggast abzuwälzen.

Inbesondere widerspreche die Gesetzeslage dieser Vorgehensweise, dass auch Steuern und Gebühren bereits direkt bei der Buchung fällig werden sollen. Sie hätten nichts mit der Finanzierung des Fluges zu tun.

Die Argumentation der Airline, sie kenne die Bonität des Passagiers nicht, stehe gegenüber, dass der Passagier das Risiko einer möglichen Insolvenz der jeweiligen Airline zu tragen hat.

Geklagt hatte eine Verbrauerorganisation im verhandelten Fall gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft.sitzplatz-flugzeug-platz-flieger-plaetze-tipps